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   OLG Düsseldorf, 17.08.1995 - 5 Ss 289/95 - 89/95 I   

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OLG Düsseldorf, 17.08.1995 - 5 Ss 289/95 - 89/95 I (https://dejure.org/1995,3787)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.08.1995 - 5 Ss 289/95 - 89/95 I (https://dejure.org/1995,3787)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. August 1995 - 5 Ss 289/95 - 89/95 I (https://dejure.org/1995,3787)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1995, 1253
  • StV 1996, 370
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 15.01.1960 - 1 StR 627/59
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.08.1995 - 5 Ss 289/95
    Zwar ist seit der auf Vorlage ergangenen Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 15. Januar 1960 (BGHSt 13, 388) allgemein anerkannt, daß die Bezeichnung eines Rechtsmittels durch den Beschwerdeführer als Revision diesen grundsätzlich nicht hindert, noch innerhalb der Revisionsbegründungsfrist zu erklären, das Rechtsmittel solle als Berufung behandelt werden (BGHSt 17, 44 ; 25, 321; 33, 183; Senatsbeschluß vom 5. Juni 1984 in JZ 1984, 756; Pikart in KK, StPO , 3. Aufl., § 335 Rdnr. 4; Hanack in LR, StPO , 24. Aufl., § 335 Rdnr. 18; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , 42. Aufl., § 335 Rdnr. 11 m.w.N.).

    Wer im Fall des § 335 Abs. 1 StPO bereits bei der Einlegung des Rechtsmittels von Revision spricht, andererseits aber auch nicht mehr als dies sagt, hat damit allein noch nicht darauf verzichtet, innerhalb der Revisionsbegründungsfrist zu erklären, er wünsche die Berufung (BGHSt 13, 388, 391; Senatsbeschluß vom 5. Juni 1984 a.a.O.).

    Das kann insbesondere anzunehmen sein, wenn der Beschwerdeführer in der Einlegungsschrift schon den Revisionsantrag stellt und Rechtsrügen erhebt oder wenn er ankündigt, die Revision werde nach Zustellung des Urteils begründet (BGHSt 13, 388).

    Wenn sich ohne Zweifel ergibt, daß er aus freiem Entschluß von seinem Wahlrecht endgültig Gebrauch gemacht hat, gebietet es die Rechtssicherheit, ihm einen späteren Übergang zur Berufung zu versagen (vgl. BGHSt 13, 388; 17, 44; 25, 321; 33, 183; OLG Düsseldorf, 3. Strafsenat in OLGSt Nr. 3 zu § 335 StPO ; Pikart a.a.O. Rdnr. 9; Kleinknecht/Meyer-Goßner a.a.O. Rdnr. 5).

  • BGH, 19.04.1985 - 2 StR 317/84

    Rüge der unterbliebenen Zustellung des erstinstanzlichen Urteils

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.08.1995 - 5 Ss 289/95
    Zwar ist seit der auf Vorlage ergangenen Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 15. Januar 1960 (BGHSt 13, 388) allgemein anerkannt, daß die Bezeichnung eines Rechtsmittels durch den Beschwerdeführer als Revision diesen grundsätzlich nicht hindert, noch innerhalb der Revisionsbegründungsfrist zu erklären, das Rechtsmittel solle als Berufung behandelt werden (BGHSt 17, 44 ; 25, 321; 33, 183; Senatsbeschluß vom 5. Juni 1984 in JZ 1984, 756; Pikart in KK, StPO , 3. Aufl., § 335 Rdnr. 4; Hanack in LR, StPO , 24. Aufl., § 335 Rdnr. 18; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , 42. Aufl., § 335 Rdnr. 11 m.w.N.).

    Wenn sich ohne Zweifel ergibt, daß er aus freiem Entschluß von seinem Wahlrecht endgültig Gebrauch gemacht hat, gebietet es die Rechtssicherheit, ihm einen späteren Übergang zur Berufung zu versagen (vgl. BGHSt 13, 388; 17, 44; 25, 321; 33, 183; OLG Düsseldorf, 3. Strafsenat in OLGSt Nr. 3 zu § 335 StPO ; Pikart a.a.O. Rdnr. 9; Kleinknecht/Meyer-Goßner a.a.O. Rdnr. 5).

  • BGH, 22.01.1962 - 5 StR 442/61

    Konsequenzen der Rechtsmittelwahl der Staatsanwaltschaft - Rechtswirkungen der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.08.1995 - 5 Ss 289/95
    Zwar ist seit der auf Vorlage ergangenen Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 15. Januar 1960 (BGHSt 13, 388) allgemein anerkannt, daß die Bezeichnung eines Rechtsmittels durch den Beschwerdeführer als Revision diesen grundsätzlich nicht hindert, noch innerhalb der Revisionsbegründungsfrist zu erklären, das Rechtsmittel solle als Berufung behandelt werden (BGHSt 17, 44 ; 25, 321; 33, 183; Senatsbeschluß vom 5. Juni 1984 in JZ 1984, 756; Pikart in KK, StPO , 3. Aufl., § 335 Rdnr. 4; Hanack in LR, StPO , 24. Aufl., § 335 Rdnr. 18; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , 42. Aufl., § 335 Rdnr. 11 m.w.N.).

    Wenn sich ohne Zweifel ergibt, daß er aus freiem Entschluß von seinem Wahlrecht endgültig Gebrauch gemacht hat, gebietet es die Rechtssicherheit, ihm einen späteren Übergang zur Berufung zu versagen (vgl. BGHSt 13, 388; 17, 44; 25, 321; 33, 183; OLG Düsseldorf, 3. Strafsenat in OLGSt Nr. 3 zu § 335 StPO ; Pikart a.a.O. Rdnr. 9; Kleinknecht/Meyer-Goßner a.a.O. Rdnr. 5).

  • BGH, 19.03.1974 - 5 StR 12/74

    Zulässigkeit der Revision im Jugendstrafverfahren bei Rücknahme einer Berufung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.08.1995 - 5 Ss 289/95
    Zwar ist seit der auf Vorlage ergangenen Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 15. Januar 1960 (BGHSt 13, 388) allgemein anerkannt, daß die Bezeichnung eines Rechtsmittels durch den Beschwerdeführer als Revision diesen grundsätzlich nicht hindert, noch innerhalb der Revisionsbegründungsfrist zu erklären, das Rechtsmittel solle als Berufung behandelt werden (BGHSt 17, 44 ; 25, 321; 33, 183; Senatsbeschluß vom 5. Juni 1984 in JZ 1984, 756; Pikart in KK, StPO , 3. Aufl., § 335 Rdnr. 4; Hanack in LR, StPO , 24. Aufl., § 335 Rdnr. 18; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , 42. Aufl., § 335 Rdnr. 11 m.w.N.).

    Wenn sich ohne Zweifel ergibt, daß er aus freiem Entschluß von seinem Wahlrecht endgültig Gebrauch gemacht hat, gebietet es die Rechtssicherheit, ihm einen späteren Übergang zur Berufung zu versagen (vgl. BGHSt 13, 388; 17, 44; 25, 321; 33, 183; OLG Düsseldorf, 3. Strafsenat in OLGSt Nr. 3 zu § 335 StPO ; Pikart a.a.O. Rdnr. 9; Kleinknecht/Meyer-Goßner a.a.O. Rdnr. 5).

  • BGH, 02.07.1980 - 3 StR 204/80

    Verurteilung auf wahldeutiger Tatsachengrundlage - Strafbarkeit wegen Beihilfe

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.08.1995 - 5 Ss 289/95
    Hierbei ist darzulegen, daß die Schlußfolgerungen auf einer festen Tatsachengrundlage beruhen und nicht nur Vermutungen darstellen, die nicht mehr als einen Verdacht begründen (BGH in NStZ 1990, 501; 1981, 33; Senatsbeschluß vom 8.2.1993 in VRS 85, 112 ; OLG Köln in VRS 82, 358 ).
  • BGH, 08.05.1990 - 3 StR 448/89

    Ingrid Strobl

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.08.1995 - 5 Ss 289/95
    Hierbei ist darzulegen, daß die Schlußfolgerungen auf einer festen Tatsachengrundlage beruhen und nicht nur Vermutungen darstellen, die nicht mehr als einen Verdacht begründen (BGH in NStZ 1990, 501; 1981, 33; Senatsbeschluß vom 8.2.1993 in VRS 85, 112 ; OLG Köln in VRS 82, 358 ).
  • BGH, 13.02.1974 - 2 StR 552/73

    Erörterungspflicht des Tatrichters hinsichtlich aller aus dem Urteil

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.08.1995 - 5 Ss 289/95
    Um dem Revisionsgericht die Nachprüfung der richtigen Anwendung des sachlichen Rechts zu ermöglichen, hat sich der Tatrichter mit allen wesentlichen für und gegen den Angeklagten sprechenden Umständen auseinanderzusetzen und die Ergebnisse der Beweisaufnahme, die Grundlage der tatsächlichen Feststellungen sind, erschöpfend darzustellen und zu würdigen (vgl. BGHSt 25, 285; 12, 311; in NSTE, StPO , § 261 Nr. 30; in NStZ 1984, 212 ; Senatsbeschlüsse vom 23.7.1991 in VRS 81, 434; vom 22.7.1991 in VRS 81, 454; vom 31.10.1988 in VRS 76, 89; vom 8.7.1983 in VRS 66, 36 = JMBI.
  • BGH, 18.12.1958 - 4 StR 399/58
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.08.1995 - 5 Ss 289/95
    Um dem Revisionsgericht die Nachprüfung der richtigen Anwendung des sachlichen Rechts zu ermöglichen, hat sich der Tatrichter mit allen wesentlichen für und gegen den Angeklagten sprechenden Umständen auseinanderzusetzen und die Ergebnisse der Beweisaufnahme, die Grundlage der tatsächlichen Feststellungen sind, erschöpfend darzustellen und zu würdigen (vgl. BGHSt 25, 285; 12, 311; in NSTE, StPO , § 261 Nr. 30; in NStZ 1984, 212 ; Senatsbeschlüsse vom 23.7.1991 in VRS 81, 434; vom 22.7.1991 in VRS 81, 454; vom 31.10.1988 in VRS 76, 89; vom 8.7.1983 in VRS 66, 36 = JMBI.
  • BGH, 21.10.1983 - 2 StR 367/83

    Voraussetzungen für die Überzeugung des Tatrichters vom Vorliegen eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.08.1995 - 5 Ss 289/95
    Um dem Revisionsgericht die Nachprüfung der richtigen Anwendung des sachlichen Rechts zu ermöglichen, hat sich der Tatrichter mit allen wesentlichen für und gegen den Angeklagten sprechenden Umständen auseinanderzusetzen und die Ergebnisse der Beweisaufnahme, die Grundlage der tatsächlichen Feststellungen sind, erschöpfend darzustellen und zu würdigen (vgl. BGHSt 25, 285; 12, 311; in NSTE, StPO , § 261 Nr. 30; in NStZ 1984, 212 ; Senatsbeschlüsse vom 23.7.1991 in VRS 81, 434; vom 22.7.1991 in VRS 81, 454; vom 31.10.1988 in VRS 76, 89; vom 8.7.1983 in VRS 66, 36 = JMBI.
  • OLG Köln, 20.12.1991 - Ss 593/91

    Angeklagter; Belastungszeuge; Hauptverhandlung; Identifizieren; Beweiswürdigung;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.08.1995 - 5 Ss 289/95
    Hierbei ist darzulegen, daß die Schlußfolgerungen auf einer festen Tatsachengrundlage beruhen und nicht nur Vermutungen darstellen, die nicht mehr als einen Verdacht begründen (BGH in NStZ 1990, 501; 1981, 33; Senatsbeschluß vom 8.2.1993 in VRS 85, 112 ; OLG Köln in VRS 82, 358 ).
  • OLG Düsseldorf, 08.02.1993 - 5 Ss OWi 363/92
  • OLG Düsseldorf, 22.07.1991 - 5 Ss OWi 275/91
  • OLG Düsseldorf, 23.07.1991 - 5 Ss 265/91
  • OLG Düsseldorf, 08.07.1983 - 5 Ss OWi 261/83
  • OLG Düsseldorf, 14.04.1983 - 5 Ss OWi 108/83
  • OLG Brandenburg, 20.05.2019 - 1 Ws 78/19

    Unzulässigkeit eines als Revision gegen ein amtsgerichtliches Urteil bezeichneten

    An diese Wahl ist er gebunden (vgl. ebenso: OLG Hamm VRS 81 (1991), 35; OLG Düsseldorf MDR 1995, 1253; KG Berlin NStZ-RR 2002, 177; MüKoStPO/Knauer/Kudlich, 1. Aufl. 2019, StPO § 335 Rn. 8; BeckOK StPO/Wiedner, 33. Ed. 1.4.2019, StPO § 335 Rn. 7; KK-StPO/Gericke, 8. Aufl. 2019, StPO § 335 Rn. 5; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Aufl. 2019, StPO § 335 Rn. 3; Franke in: Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl. 2012, § 335 Rn. 10).
  • OLG Düsseldorf, 08.10.1997 - 5 Ss 261/97
    Der Beschwerdeführer kann in einem solchen Fall - wie geschehen - innerhalb der Revisionsbegründungsfrist noch zur Revision übergehen (vgl. Senatsbeschluß vom 17. August 1995 - 5 Ss 289/95 - 89/95 1 in MDR 1995, 1253 = JMBl. NW 1996, 9 = VRS 90, 196 = StV 1996, 370 ; BGHSt 5, 338 und 33, 183, 187; KK-Pikart, StPO , 3. Aufl., § 335 Rdnr. 4; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , 43. Aufl., § 335 Rdnr. 10).
  • BayObLG, 20.02.2003 - 1St RR 12/03

    Behandlung der eingelegten Revision als Berufung und Wiedereinsetzung in den

    Da das am 14.8.2002 eingegangene Schreiben des Angeklagten keinen Revisionsantrag oder Revisionsrügen enthält und auch keine Ankündigung, dass die Revision nach Zustellung des Urteils begründet werde, kann nicht ohne jeden Zweifel davon ausgegangen werden, dass er von seinem Wahlrecht endgültig Gebrauch machen wollte (vgl. OLG Düsseldorf StV 1996, 370 ).
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